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BGH Urteil v. - VI ZR 61/23

Tatbestand

Der Kläger ist bei dem Beklagten privat kranken- und pflegeversichert. Der Beklagte erhöhte im Jahr 2017 die Beiträge. Der Kläger hält die Beitragserhöhung für unrechtmäßig und fordert, soweit für das Revisionsverfahren relevant, den Beklagten auf, ihm Auskunft über weitere, in den Jahren 2013, 2014 und 2020 erfolgte Beitragserhöhungen zu erteilen und ihm hierzu geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen, in denen mindestens die folgenden Angaben enthalten sind:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:060224UVIZR61.23.0

Fundstelle(n):
YAAAJ-61348

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