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BSG Urteil v. - B 7 AS 24/22 R

Gesetze: § 41a Abs 3 S 1 SGB 2, § 41a Abs 3 S 2 SGB 2, § 41a Abs 3 S 3 SGB 2, § 41a Abs 3 S 4 SGB 2, § 41a Abs 5 S 1 SGB 2, § 41a Abs 6 S 3 SGB 2 vom , § 9 Abs 2 S 3 SGB 2, § 60 Abs 1 SGB 1, § 60 Abs 2 SGB 1, § 65 Abs 1 Nr 1 SGB 1, § 65 Abs 1 Nr 3 SGB 1, § 20 SGB 10

Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger Leistungsbewilligung - Nullfestsetzung - Pflicht zum Nachweis leistungserheblicher Tatsachen - gescheiterte Bedarfsgemeinschaft - Trennung der Eheleute - Einnahmen eines Ehegatten aus selbstständiger Tätigkeit - Verletzung von Mitwirkungsobliegenheiten - persönliche Zuordnung - Amtsermittlungspflicht - Erkenntnisausfall - Fiktionswirkung

Leitsatz

1. Bei abschließender Festsetzung von SGB II-Leistungen nach vorläufiger Bewilligung gilt hinsichtlich der persönlichen Zuordnung von Mitwirkungsobliegenheiten und den Rechtsfolgen ihrer Verletzung nichts anderes als nach den für alle Sozialleistungen geltenden Regelungen.

2. Zur Amtsermittlungspflicht im Verfahren der abschließenden Leistungsbewilligung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:131223UB7AS2422R0

Fundstelle(n):
PAAAJ-61351

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