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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 16/22

Zwischen den Beteiligten sind sachlich-rechnerische Richtigstellungen in den Quartalen 4/2018, 1/2019 und 4/2019 mit Absetzungen in Höhe von 7.001,48 €, 4.047,87 € und 569,92 € streitig.

Fundstelle(n):
NAAAJ-61411

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