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BGH Urteil v. - VI ZR 62/23

Gesetze: Art 4 Nr 1 EUV 2016/679, Art 15 Abs 1 EUV 2016/679, Art 15 Abs 3 EUV 2016/679, § 3 Abs 3 VVG

(Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers gegen private Krankenversicherung)

Tatbestand

Die Klägerin ist bei dem Beklagten privat kranken- und pflegeversichert. Der Beklagte erhöhte im Laufe der Jahre mehrfach die Beiträge. Die Klägerin hält die Beitragserhöhungen für unrechtmäßig und fordert, soweit für das Revisionsverfahren relevant, den Beklagten auf, ihr Auskunft über alle in den Jahren 2012 bis 2020 erfolgten Beitragserhöhungen zu erteilen und ihr hierzu geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen, in denen mindestens die folgenden Angaben enthalten sind:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:060224UVIZR62.23.0

Fundstelle(n):
WAAAJ-61502

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