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BFH Urteil v. - IV R 62/93 BStBl 1995 II S. 413

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 aBGB § 2303

Pflichtteilsverbindlichkeiten gehören zum notwendigen Privatvermögen; Zahlungen zu ihrer Abgeltung sind keine Betriebsausgaben

Leitsatz

Zahlungen zur Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen sind steuerlich auch dann nicht absetzbar, wenn sie vereinbarungsgemäß aus laufenden Betriebseinnahmen erfolgen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 413
BFH/NV 1995 S. 51 Nr. 7
OAAAA-95226

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