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BSG Urteil v. - B 10 KG 2/22 R

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin für den Zeitraum von Juni 2018 bis März 2019 Kindergeld für sich selbst zusteht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:141223UB10KG222R0

Fundstelle(n):
TAAAJ-61675

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