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BSG Urteil v. - B 8 SO 8/22 R

Gesetze: § 75 Abs 5 S 1 SGB 12 vom , § 75 Abs 5 S 3 SGB 12 vom , § 77 Abs 1 S 3 SGB 12 vom , § 80 SGB 12 vom , § 9 SGB 11, § 82 Abs 3 SGB 11, § 82 Abs 4 SGB 11, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG

(Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 aF- Zuständigkeit der Schiedsstelle - Investitionskostenvereinbarung - zugelassene Pflegeeinrichtung - landesrechtliche Förderung - Förderung vor Inkrafttreten des SGB 11 - Ablauf der Zweckbindungsfrist der Förderung - Verfassungsmäßigkeit)

Leitsatz

Auch eine Objektförderung vor Inkrafttreten des SGB XI schließt den Abschluss einer Investitionskostenvereinbarung zwischen der geförderten Pflegeeinrichtung und dem Sozialhilfeträger aus.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:200923UB8SO822R0

Fundstelle(n):
NAAAJ-61677

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