Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2EStG § 15aEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Bei der Feststellung des verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten ist von dem Betrag auszugehen, der sich nach Abzug des festgestellten Anteils an einem Veräußerungsgewinn von dem festgestellten Anteil am laufenden Verlust ergibt
Leitsatz
Bei der Feststellung des verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten ist von dem Betrag auszugehen, der sich nach Abzug des festgestellten Anteils an einem Veräußerungsgewinn von dem festgestellten Anteil am laufenden Verlust ergibt.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 467 BFH/NV 1995 S. 59 Nr. 8 StBp. 2010 S. 135 Nr. 5 StBp. 2010 S. 135 Nr. 5 KAAAA-95249