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BVerwG Urteil v. - 2 WD 1/23

Gesetze: § 7 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 17 Abs 2 S 3 SG, § 23 Abs 2 Nr 2 SG, § 38 Abs 1 WDO 2002, § 84 Abs 1 WDO 2002, § 84 Abs 2 WDO 2002, § 21 StGB, § 246 Abs 1 StGB, § 263 Abs 1 StGB, § 266 Abs 1 StGB, § 18 Abs 3 S 1 Nr 3 PartG, § 52 Abs 3 Nr 2b WaffG 2002

Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der Parteienfinanzierung

Leitsatz

1. Betrügt ein Soldat im Rahmen seiner außerdienstlichen Tätigkeit für eine Partei den Präsidenten des Deutschen Bundestags durch Abgabe eines unrichtigen Rechenschaftsberichts und schädigt er dadurch das Vermögen politischer Parteien erheblich, bildet die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen.

2. Bei singulären Fallgestaltungen orientiert sich die Festlegung des Ausgangspunkts der Zumessungserwägungen an Art und Schwere der am stärksten ins Gewicht fallenden Pflichtverletzung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2023:091123U2WD1.23.0

Fundstelle(n):
BAAAJ-61775

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