Keine Änderung des Einkommensteuerbescheides erforderlich, wenn der zugrundeliegende Gewinnfeststellungsbescheid ersatzlos aufgehoben wird, die Besteuerungsgrundlagen sich aber auch aus dem Einkommensteuerbescheid ergeben und aufrechterhalten werden sollen
Leitsatz
Einer Anpassung oder Änderung des Einkommensteuerbescheids bedarf es nicht, wenn der ihm zugrundeliegende gesonderte Gewinnfeststellungsbescheid zwar ersatzlos aufgehoben wird, sich die Besteuerungsgrundlagen aber auch aus dem Einkommensteuerbescheid ergeben und aufrechterhalten werden sollen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 488 BFH/NV 1995 S. 49 Nr. 7 TAAAA-95259