Gesetze: EStG § 33 Abs. 1SGB V § 4SGB V § 275 Abs. 2 Nr. 1
Von einem amtsärztlichen Attest vor Kurantritt kann abgesehen werden, wenn feststeht, daß eine gesetzliche Krankenkasse die Notwendigkeit der Kur geprüft und positiv beschieden hat
Leitsatz
Von dem Erfordernis, die medizinische Notwendigkeit einer Kurreise durch ein vor ihrem Antritt ausgestelltes amtsärztliches oder vergleichbares Zeugnis nachzuweisen, kann abgesehen werden, wenn feststeht, daß eine gesetzliche Krankenkasse diese Notwendigkeitsprüfung vorgenommen und positiv beschieden hat. Davon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn die Kasse einen Zuschuß zu den Kosten für die Durchführung der Kur - z. B. zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung - gewährt hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 614 BFH/NV 1995 S. 75 Nr. 10 HAAAA-95318