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BFH Urteil v. - XI R 75/94 BStBl 1995 II S. 746

Gesetze: UStG 1980 § 4 Nr. 28

Sonstige Leistungen können weder unmittelbar noch entsprechend nach § 4 Nr. 28 UStG von der Umsatzsteuer befreit werden

Leitsatz

§ 4 Nr. 28 UStG 1980 ist weder unmittelbar noch entsprechend auf sonstige Leistungen anwendbar.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 746
BFH/NV 1995 S. 70 Nr. 9
KAAAA-95369

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