Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche - öffentlicher Arbeitgeber - kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts
Leitsatz
Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht nach § 165 Satz 3 SGB IX zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. Sie ist kein öffentlicher Arbeitgeber.