Vergebliche Zahlungen für Grundstückserwerb und Bau eines selbst zu nutzenden EFH, zu denen der Steuerpflichtige durch Betrug veranlaßt worden ist, sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Leitsatz
Vergebliche Zahlungen für den Erwerb eines Grundstücks und für die Erstellung eines selbst zu nutzenden Einfamilienhauses (Maklerkosten, Werklohnvorauszahlungen), zu denen der Steuerpflichtige durch einen Betrug seiner Vertragspartner veranlaßt worden ist und für die er nach dem Scheitern der Verträge keine realisierbaren Ersatzansprüche erworben hat, sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 774 BFH/NV 1995 S. 90 Nr. 12 UAAAA-95383