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BGH Urteil v. - VII ZR 636/21

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte hinsichtlich eines von ihm im November 2013 erworbenen und von der Beklagten hergestellten Fahrzeugs VW Golf in Anspruch. Das Fahrzeug ist mit einem von der Beklagten hergestellten Dieselmotor des Typs EA 288 ausgestattet und verfügt unter anderem über eine temperaturgesteuerte Abgasrückführung (Thermofenster). Es ist nicht von einem Rückruf seitens des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:150224UVIIZR636.21.0

Fundstelle(n):
HAAAJ-63234

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