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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 2875/19 VBi

Gesetze: BierStG § 14 Abs. 1; BierStG § 14 Abs. 2 Nr. 2; BierStG § 29 Abs. 2; BierStV § 41 Abs. 1 Satz 1; RL 92/83/EWG Art. 6

Biersteuerbefreiung für Hobbybrauer im Rahmen einer Bewirtung bei öffentlicher Veranstaltung

Leitsatz

§ 41 Abs. 1 Satz 1 BierStV ist richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass von dieser Steuerbefreiung auch das von einem Hobbybrauer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung unentgeltlich zum Probieren angebotene und verbrauchte Bier erfasst wird.

Fundstelle(n):
DAAAJ-63432

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