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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 9 V 1698/23 A(E,AO)

Gesetze: EStG § 10d Abs. 1 Satz 1; EStG § 10d Abs. 1 Satz 2; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1

Verlustrücktrag vor Steuerfestsetzung für das Verlustentstehungsjahr

Leitsatz

Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob über Grund und Höhe des Verlustrücktrags im Rücktragsjahr erst dann entschieden werden kann, wenn eine Steuerfestsetzung für das Verlustentstehungsjahr durchgeführt worden ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2024 S. 1164 Nr. 19
QAAAJ-63445

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