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BFH Urteil v. - V R 44/94 BStBl 1995 II S. 853

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 14 Abs. 3UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1

Ein unter Name und Anschrift eines Unternehmens bestellter Pkw kann diesem Unternehmen auch dann zugeordnet werden, wenn er nach der Abnahme sofort weiterverkauft wird

Leitsatz

Wenn der Unternehmer unter der Anschrift und Bezeichnung, unter der er seine Umsatztätigkeit ausführt, einen ihm gelieferten, für sein Unternehmen objektiv nützlichen Gegenstand sogleich weiterliefert und darüber mit gesondertem Steuerausweis abrechnet, behandelt er den Gegenstand als ,,für sein Unternehmen'' bezogen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 853
BFH/NV 1996 S. 5 Nr. 1
AAAAA-95423

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