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BMF - IV D 1 - S 0062/23/10005 :002 BStBl 2024 I S. 694

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO); Weitere Anpassungen des AEAO an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz

Bezug: BStBl 2024 I S. 12

Bezug: BStBl 2024 I S. 177

Im Anschluss an das (BStBl 2024 I S. 12) hat sich punktueller Anpassungsbedarf im Anwendungserlass zur Abgabenordnung an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ergeben.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vom (BStBl 2014 I S. 290), der zuletzt durch das (BStBl 2024 I S. 177) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

  1. In der Regelung zu § 14a AO wird folgende neue Nummer 8 angefügt:

    „8. Da sich die verfahrensrechtlichen Regelungen bei rechtsfähigen Personenvereinigungen (§ 14a Abs. 2 AO) und nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen (§ 14a Abs. 3 AO) insbesondere bei der Bekanntgabe von Bescheiden über die gesonderte und einheitliche Feststellung (§§ 183, 183a AO) deutlich unterscheiden, muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Beteiligten einer Bruchteils- oder Erbengemeinschaft bei gemeinsamer steuerrelevanter Nutzung des gemeinschaftlichen Rechts/Gegenstands (z.B. einer Immobilie) - ggf. konkludent - eine Gesellschaft i. S. d. § 705 BGB gegründet haben, die nach dem Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr...

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