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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 P 108/22

Im Streit stehen die Rückzahlung zu Unrecht gewährter Leistungen nach einem Pflegegrad 2 und die Weitergewährung dieser Leistungen über den 30.06.2019 hinaus.

Fundstelle(n):
VAAAJ-63614

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