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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 21 R 310/20

Streitig ist noch die Aufhebung der Bewilligung des Zuschusses zur Krankenversicherung für die Zeit ab 1.4.2002 bis zum 28.2.2017 sowie die Erstattung des überzahlten Zuschusses in Höhe von 10.682,99 €.

Fundstelle(n):
FAAAJ-63615

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