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BVerwG Beschluss v. - 2 A 2/22

Gesetze: § 5 SÜG, § 14 Abs 3 SÜG, § 14 Abs 4 S 2 SÜG, § 99 Abs 1 VwGO

Ablehnung eines Letztentscheidungsrechts hinsichtlich der sicherheitsrechtlichen Eignung

Leitsatz

Auch die seit dem Beschluss des Senats vom - 2 A 9.14 - (BVerwGE 153, 36) beschlossenen Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes lassen ein behördliches Letztentscheidungsrecht des BND bei der Entscheidung über das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos nicht hinreichend klar erkennen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2023:120123B2A2.22.0

Fundstelle(n):
KAAAJ-63687

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