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BFH Urteil v. - VIII R 11/21

Gesetze: FGO § 68; FGO § 127

Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens

Leitsatz

NV: Hat das Finanzamt während des Revisionsverfahrens einen Änderungsbescheid erlassen und beruht die geänderte Steuerfestsetzung auf Sachverhalten, zu denen das Finanzgericht (FG) noch keine Feststellungen treffen konnte, ist die Vorentscheidung grundsätzlich aufzuheben und die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:U.071123.VIIIR11.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 522 Nr. 5
AAAAJ-63767

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