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BFH Urteil v. - XI R 21/23 (XI R 30/19)

Gesetze: MwStSystRL Art. 2 Abs. 1; MwStSystRL Art. 9; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

Leitsatz

Die Bereitstellung von Kureinrichtungen durch eine Gemeinde stellt keine Leistung gegen Entgelt im Sinne der § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dar, wenn die Gemeinde von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten, aufgrund einer kommunalen Satzung eine Kurtaxe in Höhe eines bestimmten Betrags pro Aufenthaltstag erhebt, wobei die Verpflichtung zur Entrichtung dieser Taxe nicht an die Nutzung dieser Einrichtungen, sondern an den Aufenthalt im Gemeindegebiet geknüpft ist und diese Einrichtungen für jedermann frei und unentgeltlich zugänglich sind.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:U.181023.XIR21.23.0

Fundstelle(n):
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2024 S. 324
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2024 S. 324
JAAAJ-63777

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