Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VII ZR 536/21

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte hinsichtlich eines von ihm im Januar 2019 als Gebrauchtwagen erworbenen und von der Beklagten hergestellten Fahrzeugs Audi A6 3.0 TDI in Anspruch. Eine Steuerungssoftware reduzierte die Harnstoffeinspritzung bei einer Restreichweite von unter 2.400 km. Schon vor dem Erwerb des Fahrzeugs durch den Kläger hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei der Überprüfung von Motoren der entsprechenden Baureihe eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt und einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Am 23. Januar 2018 gab das KBA hierzu eine Pressemitteilung heraus. Mit Pressemitteilung vom 8. Mai 2018 berichtete die Beklagte über den Rückruf und forderte mit Nachricht vom 15. Mai 2018 ihre sämtlichen Vertragshändler auf, Fahrzeuge ohne durchgeführtes Software-Update nur nach vorheriger Aufklärung unter Übergabe eines sogenannten Beipackzettels zu verkaufen. Auf Anordnung des KBA entwickelte die Beklagte ein Software-Update, das im Juli 2020 auf die Motorsteuerungssoftware des Klägerfahrzeugs aufgespielt wurde.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:290224UVIIZR536.21.0

Fundstelle(n):
DAAAJ-64122

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank