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BFH Beschluss v. - VIII B 4/23

Gesetze: ZPO § 87 Abs. 1, Abs. 2; ZPO § 227 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 1, Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1;

Ablehnung einer Terminsaufhebung im Anschluss an eine Mandatsniederlegung

Leitsatz

NV: Im Anschluss an die Mandatsniederlegung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor der mündlichen Verhandlung kann ein erheblicher Grund für eine Terminsaufhebung trotz dauerhafter Erkrankung des sich danach selbst vertretenden Klägers fehlen, wenn der Kläger die Mandatsniederlegung als Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH selbst verursacht hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.130324.VIIIB4.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 789 Nr. 15
BFH/NV 2024 S. 685 Nr. 6
BFH/NV 2024 S. 685 Nr. 6
NJW 2024 S. 10 Nr. 17
KAAAJ-64150

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