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BFH Urteil v. - I R 8/94 BStBl 1996 II S. 2

Gesetze: AO 1977 § 8

Zum Wohnsitz eines in das Ausland versetzten Arbeitnehmers

Leitsatz

Behält ein ins Ausland versetzter Arbeitnehmer eine Wohnung im Inland bei, deren Benutzung ihm jederzeit möglich ist und die so ausgestattet ist, daß diese ihm jederzeit als Bleibe dienen kann, so ist - widerlegbar - zu vermuten, daß er einen Wohnsitz im Inland hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 2
BFH/NV 1996 S. 1 Nr. 1
TAAAA-95499

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