Gesetze: Art 54 Abs 2 EuPatÜbk, Art 69 Abs 1 EuPatÜbk, § 3 PatG, § 14 PatG
Patentnichtigkeitsklage gegen ein Patent betreffend eine Trägerelement für die Herstellung von Werbematerialien und dessen Verwendung - Trägerelement
Leitsatz
Trägerelement
1. Funktions- und Zweckangaben definieren den durch das Patent geschützten Gegenstand regelmäßig lediglich dahin, dass er geeignet sein muss, für die im Patentanspruch genannte Funktion und den dort genannten Zweck verwendet zu werden (Bestätigung von , GRUR 2023, 246 Rn. 29 - Verbindungsleitung).
2. Eine Entgegenhaltung, die für einen bestimmten Parameter einen Mindestwert von 1,0 µm benennt und Ausführungsbeispiele im Bereich bis zu 4,4 µm schildert, offenbart nicht ohne weiteres die Lehre, den Mindestwert auf 10 µm festzulegen.