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BGH Beschluss v. - XII ZR 65/23

Gesetze: § 189 ZPO, § 341 Abs 1 ZPO, § 531 Abs 2 ZPO, Art 103 Abs 1 GG

Gehörsverletzung durch die Nichtberücksichtigung erheblichen Sachvortrags zu der Ersatzzustellung eines Versäumnisurteils

Leitsatz

Die Zustellung eines Versäumnisurteils und die Fristwahrung eines dagegen gerichteten Einspruchs ist gemäß § 341 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu prüfen. § 531 Abs. 2 ZPO ist insoweit nicht anwendbar (im Anschluss an , NJW-RR 2014, 1532 und Beschluss vom - I ZB 57/17, NJW 2018, 2894).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:210224BXIIZR65.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 10 Nr. 20
NJW-RR 2024 S. 608 Nr. 9
NJW-RR 2024 S. 608 Nr. 9
BAAAJ-64260

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