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BGH Beschluss v. - 3 StR 429/23

Gesetze: § 64 S 2 StGB, § 67 Abs 2 S 3 StGB, § 349 Abs 2 StPO, § 349 Abs 4 StPO

Überwiegende Ursache des Hangs für Begehung der Anlasstat; Wahrscheinlichkeit des Therapieerfolgs

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:060324B3STR429.23.0

Fundstelle(n):
OAAAJ-64273

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