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BFH Urteil v. - IX R 13/92 BStBl 1996 II S. 214

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 42

Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

Leitsatz

Der Abschluß eines Mietvertrages mit dem geschiedenen Ehegatten und die Verrechnung der Miete mit dem geschuldeten Barunterhalt stellen grundsätzlich keinen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 214
BFH/NV 1996 S. 139 Nr. 6
EAAAA-95507

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