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Umsatzsteuer; Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind;
Neuauflage der Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen
Bezug: BStBl 2024 I S. 444
Die „Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen“ in der Fassung des -, BStBl 2024 I S. 444, wird durch die beiliegende Liste mit dem Stand vom ersetzt (Anlage).
Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen
Nur für den Dienstgebrauch
- Stand: -
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Staat | Zuständiges Finanzamt |
Belgien | Finanzamt
Trier Hubert-Neuerburgstr. 1 54290 Trier |
Bulgarien | Finanzamt
Neuwied Augustastr. 70 56564 Neuwied |
Dänemark | Finanzamt
Flensburg Duburger Str. 58 - 64 24939 Flensburg |