Keine Auswirkungen von nachträglichen Einlagen eines beschränkt haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft auf festgestellte verrechenbare Verluste der Vorjahre, jedoch auf laufende Verluste im Wirtschaftsjahr der Einlage
Leitsatz
1. Einlagen des beschränkt haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft führen nicht dazu, daß ein für einen früheren Veranlagungszeitraum festgestellter verrechenbarer Verlust dieses Gesellschafters ausgleichsfähig wird.
2. Die Einlage bewirkt jedoch, daß bis zu ihrer Höhe ein im Einlagejahr entstehender Verlust auch bei negativem Kapitalkonto ausgleichsfähig ist.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 226 BFH/NV 1996 S. 128 Nr. 6 StBp. 2010 S. 139 Nr. 5 FAAAA-95511