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BGH Urteil v. - VI ZR 236/20

Gesetze: § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, Art 5 EGV 715/2007

Diesel-Abgasskandal: Deliktische Haftung des Motorenherstellers

Leitsatz

Zur deliktischen Haftung des Motorenherstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung gegenüber einem Fahrzeugkäufer, der bei Erwerb des Fahrzeugs wusste, dass dieses mit der vom KBA als unzulässig beanstandeten Prüfstandserkennungssoftware ausgestattet war.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:200224UVIZR236.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 8 Nr. 22
NJW 2024 S. 8 Nr. 22
NJW-RR 2024 S. 703 Nr. 11
WM 2024 S. 764 Nr. 16
KAAAJ-64377

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