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LSG Hessen Urteil v. - L 2 R 284/21

Die Beteiligten streiten um die Aufhebung und Erstattung von Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Hinzuverdienstes der Klägerin für den Zeitraum vom 1. August 2012 bis 30. November 2014 in Höhe von zuletzt noch 3.278,26 €.

Fundstelle(n):
YAAAJ-64517

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