Der Kläger nimmt die Beklagte hinsichtlich eines von ihm im März 2013 als Gebrauchtwagen erworbenen und von der Beklagten hergestellten Fahrzeugs Audi A6 Avant S-line 3.0 TDI (180 kw) in Anspruch. Den Kaufpreis finanzierte der Kläger durch ein Darlehen der Audi Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA 897 oder EA 896 Gen. 2 (Euro 5) ausgestattet. Die Abgasrückführung erfolgt unter anderem temperaturgesteuert mittels eines sogenannten Thermofensters. Ob das Fahrzeug von einem Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen betroffen ist, ist streitig.