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BGH Urteil v. - VII ZR 902/21

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte hinsichtlich eines von ihr im April 2012 von der Beklagten als Neuwagen erworbenen und von der Beklagten hergestellten Fahrzeugs Mercedes Benz E 350 CDI in Anspruch. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 642 (Euro 5) ausgestattet. Die Abgasrückführung erfolgt unter anderem temperaturgesteuert mittels eines sogenannten Thermofensters. Die Beklagte spielte im Rahmen einer Kundendienstmaßnahme ein Software-Update auf, ohne dass dies auf Vorgaben des Kraftfahrzeug-Bundesamtes (KBA) beruhte.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:290224UVIIZR902.21.0

Fundstelle(n):
LAAAJ-64569

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