Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils mit einem Supermarkt bebaut und zeitnah veräußert (Nichtanwendung der ,,Drei-Objekt-Grenze'' auf gewerbliche Großobjekte)
Leitsatz
Erwirbt jemand zwei Grundstücke, errichtet er hierauf in Verkaufsabsicht jeweils ein Supermarktgebäude und veräußert er diese Grundstücke in zeitlichem Zusammenhang mit der Bebauung, unterhält er einen Gewerbebetrieb. Die zu Wohneinheiten entwickelte ,,Drei-Objekt-Grenze'' (, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) schließt diese Annahme nicht aus.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 303 ZAAAA-95539