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LAG Nürnberg Urteil v. - 4 Sa 201/22

Gesetze: DS-GVO Art. 15 Abs. 1; DS-GVO Art. 15 Abs. 2; DS-GVO Art. 82

Leitsatz

Leitsatz:

Art. 82 Abs. 1 DS-GVO erfordert haftungsbegründend eine gegen die DS-GVO verstoßende Datenverarbeitung und erfasst somit nicht eine reine Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 15 DS-GVO.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-64667

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