Vorlage von Bewerbungsunterlagen - digitales Leserecht
Leitsatz
Der Arbeitgeber, der den Bewerbungsprozess um eine ausgeschriebene Stelle mithilfe eines Softwareprogramms digital durchführt, genügt seiner Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat, wenn er dessen Mitgliedern für die Dauer des Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG ein auf die im Programm hinterlegten Bewerbungsunterlagen bezogenes - mithilfe von zur Verfügung gestellten Laptops jederzeit nutzbares - Einsichtsrecht gewährt und die Möglichkeit besteht, Notizen anzufertigen.
Fundstelle(n): BB 2024 S. 1084 Nr. 19 BB 2024 S. 1087 Nr. 19 DB 2024 S. 1145 Nr. 18 DB 2024 S. 1686 Nr. 27 DB 2024 S. 1686 Nr. 27 DStR-Aktuell 2024 S. 12 Nr. 18 NJW 2024 S. 10 Nr. 19 NWB-Eilnachricht Nr. 17/2024 S. 1154 NWB-Eilnachricht Nr. 17/2024 S. 1154 GAAAJ-64750