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BAG Beschluss v. - 1 ABR 28/22

Gesetze: § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 3 BetrVG

Vorlage von Bewerbungsunterlagen - digitales Leserecht

Leitsatz

Der Arbeitgeber, der den Bewerbungsprozess um eine ausgeschriebene Stelle mithilfe eines Softwareprogramms digital durchführt, genügt seiner Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat, wenn er dessen Mitgliedern für die Dauer des Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG ein auf die im Programm hinterlegten Bewerbungsunterlagen bezogenes - mithilfe von zur Verfügung gestellten Laptops jederzeit nutzbares - Einsichtsrecht gewährt und die Möglichkeit besteht, Notizen anzufertigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:131223.B.1ABR28.22.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1084 Nr. 19
BB 2024 S. 1087 Nr. 19
DB 2024 S. 1145 Nr. 18
DB 2024 S. 1686 Nr. 27
DB 2024 S. 1686 Nr. 27
DStR-Aktuell 2024 S. 12 Nr. 18
NJW 2024 S. 10 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 17/2024 S. 1154
NWB-Eilnachricht Nr. 17/2024 S. 1154
GAAAJ-64750

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