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BFH Urteil v. - V R 2/21

Gesetze: AO § 67; AO § 64 Abs. 1; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2; GewStG § 3 Nr. 6; SGB V § 116;

Zum Zweckbetrieb „Krankenhaus“ im Sinne des § 67 der Abgabenordnung (AO)

Leitsatz

NV: Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ermächtigte Ärzte —und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben— hängen nicht mit dem Zweckbetrieb „Krankenhaus“ (§ 67 Abs. 1 AO) zusammen, sondern gehören zu den Besteuerungsgrundlagen, die einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind (§ 64 Abs. 1 AO; teilweise Parallelentscheidung zum , zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:U.141223.VR2.21.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 657 Nr. 6
BFH/NV 2024 S. 657 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2024 S. 766
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2024 S. 766
VAAAJ-64784

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