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BAG Urteil v. - 4 AZR 317/22

Gesetze: § 12 Abs 2 TVöD, Anl 1 Teil A Abschn I Nr 3 Entgeltgr 3 TVöD

Eingruppierung - Service Agent - eingehende fachliche Einarbeitung

Leitsatz

Eine "eingehende fachliche Einarbeitung" iSd. Entgeltgruppe 3 TVöD/VKA ist erforderlich, wenn zur Ausübung der Tätigkeit fachbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten benötigt werden, die - ohne eine Vor- oder Ausbildung vorauszusetzen - vom Arbeitgeber in der Regel binnen eines Zeitraums von sechs Wochen vermittelt werden können. Qualifikationen wie diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Rahmen der Vollzeitschulpflicht vermittelt werden und daher von einem Beschäftigten im Regelfall außerhalb des Arbeitsverhältnisses und unabhängig von diesem erworben werden, sind keine Vor- oder Ausbildung im Tarifsinn.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:131223.U.4AZR317.22.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 957 Nr. 17
NJW 2024 S. 10 Nr. 18
IAAAJ-64813

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