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BGH Urteil v. - VI ZR 589/20

Gesetze: § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, Art 5 Abs 1 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 EGV 715/2007

Inanspruchnahme eines Motorenherstellers wegen Erwerb eines Gebrauchtwagens mit unzulässiger Abschalteinrichtung im Jahr 2017

Leitsatz

Zur deliktischen Haftung des Motorherstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:200224UVIZR589.20.0

Fundstelle(n):
WM 2024 S. 766 Nr. 16
GAAAJ-64818

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