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BGH Urteil v. - VI ZR 280/22

Gesetze: § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 398 BGB, § 399 Alt 1 BGB

Übertragbarkeit der Grundsätze zum Werkstattrisiko auf überhöhte Kostenansätze eines Kfz-Sachverständigen: Erstattung der Corona-Pauschale

Leitsatz

Die Grundsätze zum Werkstattrisiko, die der Senat in seinen Urteilen vom - VI ZR 253/22 und VI ZR 239/22 für überhöhte Kostenansätze einer Werkstatt für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs fortentwickelt hat, gelten auch für überhöhte Kostenansätze eines Kfz-Sachverständigen, den der Geschädigte mit der Begutachtung seines Fahrzeugs zur Ermittlung des unfallbedingten Schadens beauftragt hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:120324UVIZR280.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 2035 Nr. 28
ZIP 2024 S. 1478 Nr. 25
ZIP 2024 S. 4 Nr. 17
GAAAJ-64977

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