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BSG Urteil v. - B 3 KR 14/22 R

Gesetze: § 69 SGB 5, § 129 SGB 5, § 61 S 2 SGB 10, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB

Krankenversicherung - Zytostatikaversorgung - ungeschriebene vertragliche Nebenpflicht im Leistungserbringungsrecht (hier: Informationspflicht bezüglich der Verwendung deutlich preisgünstigerer und nicht für den deutschen Markt bestimmter Zytostatikazubereitungen) - vertraglicher Schadensersatzanspruch

Leitsatz

Im Leistungserbringungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung können ungeschriebene vertragliche Nebenpflichten bestehen, deren Verletzung einen vertraglichen Schadensersatzanspruch begründet.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:220224UB3KR1422R0

Fundstelle(n):
OAAAJ-64996

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