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BVerwG Beschluss v. - 2 VR 10/23

Gesetze: Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 9 S 1 BBG 2009, § 22 Abs 2 BBG 2009, § 123 Abs 1 S 2 VwGO

Stellenbesetzung eines höhenwertigen Dienstpostens

Leitsatz

1. Die Beurteilung der Frage, ob eine dienstrechtliche Auswahlentscheidung die Rechte eines Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt, richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung. Nach diesem Zeitpunkt - etwa im Verlauf des Widerspruchsverfahrens - eingetretene Änderungen sind nicht zu berücksichtigen.

2. Der Bewerbungsverfahrensanspruch verpflichtet den Dienstherrn nicht nur zur leistungsgerechten Auswahl, sondern auch zur chancengleichen Behandlung aller Bewerber im Verfahren.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2024:260324B2VR10.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 10 Nr. 21
NJW 2024 S. 10 Nr. 21
YAAAJ-65006

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