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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 133/22 B

Gesetze: SGG § 73a Abs. 1; ZPO § 114; SGB II § 67 Abs. 2; SGB II § 67 Abs. 4; SGB X § 48; SGB X § 45

Leitsatz

Leitsatz:

Die Rechtsfrage, ob die Hinderung der endgültigen Leistungsfestsetzung nach § 67 Abs 2, 4 SGB II auch eine nachträgliche Korrektur der Leistungsbewilligung über die §§ 45, 48 SGB X sperrt, ist bislang ungeklärt und bezogen auf die Frage der Prozesskostenhilfebewilligung als rechtlich schwierig einzuschätzen.

Fundstelle(n):
KAAAJ-65080

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