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BGH Urteil v. - VII ZR 597/21

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte hinsichtlich eines von ihr im Dezember 2015 als Gebrauchtwagen erworbenen und von der Beklagten hergestellten Fahrzeugs Mercedes Benz C 220 d in Anspruch. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Euro 6) ausgestattet. Die Abgasrückführung erfolgt unter anderem temperaturgesteuert mittels eines sogenannten Thermofensters. Das Fahrzeug ist nicht von einem Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen betroffen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:290224UVIIZR597.21.0

Fundstelle(n):
KAAAJ-65161

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