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BGH Beschluss v. - XIII ZB 65/22

Gesetze: Art 104 Abs 2 S 1 GG, § 26 FamFG

Anordnung der Haft bis zur Abschiebung: Zulässigkeit der Übernahme von Teilen eines Haftantrags durch Haftrichter

Leitsatz

Die wörtliche Übernahme von Teilen eines Haftantrags durch den Haftrichter rechtfertigt nicht die Annahme, dass eine eigenverantwortliche Prüfung durch den Richter nicht stattgefunden habe. Dies kann nur bei Vorliegen hinreichender und konkreter Anhaltspunkte dafür begründet sein, dass eine eigenständige richterliche Prüfung nicht stattgefunden hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:050324BXIIIZB65.22.0

Fundstelle(n):
SAAAJ-65167

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