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BFH Beschluss v. - V B 12/23

Gesetze: FGO § 96 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 6; FGO § 119 Nr. 3

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Finanzgericht (FG)

Leitsatz

NV: Hat das FG einen Zeugen zur mündlichen Verhandlung geladen und will es von der Vernehmung des Zeugen absehen, muss es die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, verletzt das FG den Anspruch auf rechtliches Gehör.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.040424.VB12.23.0- 2 -

Fundstelle(n):
AO-StB 2024 S. 209 Nr. 7
BFH/NV 2024 S. 689 Nr. 6
DStR-Aktuell 2024 S. 8 Nr. 16
NJW 2024 S. 10 Nr. 19
YAAAJ-65301

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